GENERAL TERMS AND CONDITIONS

gültig ab Jänner 2003

1. Allgemeines
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (TERMS) erkennt der Besteller durch Erteilung seines Auftrages als verbindlich an. Sonderabsprachen bedürfen der Schriftform. Unsere TERMS gelten auch dann, wenn der Käufer seine eigenen von unseren Konditionen abweichende Geschäftsbedingungen zu Grunde legt. Von unseren TERMS abweichende Bedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.

2. Gültigkeit
Lieferungen werden stets zu den Preisen unserer jeweils gültigen Preisliste ausgeführt. Mit der Herausgabe einer neuen Preisliste verlieren alle früheren Preisangaben, auch auf älteren Bestellscheinen, ihre Gültigkeit. Die Angebote der genannten Erzeugnis an den angesprochenen Abnehmerkreis. Die in unseren Preislisten angegebenen Verkaufspreise sind unverbindliche, vorgeschlagene (sogenannte empfohlene) Verkaufspreise und enthalten die zum Zeitpunkt der Drucklegung der Preisliste geltende Mehrwertsteuer.

3. Lieferung
Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb vom 14 Tagen. Ist eine bestellte Ware zum Zeitpunkt des Eintreffens der Bestellung nicht an Lager, behalten wir uns Nachlieferungen zum frühestmöglichen möglichen Termin vor. Die Inanspruchnahme eines Liefertermins durch uns berechtigt den Käufer nicht vom Kaufvertrag zurück zutreten oder Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, zu stellen. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit uns gegenüber im Rückstand ist. Wir behalten uns vor innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Auftragseignung von der Lieferverpflichtung zurück zu treten.

4. Versandkosten
Lieferung über € 109,-- netto erfolgen Frachtfrei. Die Bestellungen unter € 109,-- werden von dem beauftragten Dienstleistungsunternehmen erhobenen Versandgebühren zusätzlich berechnet. Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Käufers. Bei Eilgut der Expressverladung geht die Mehrfracht zu Lasten des Auftraggebers. Rollgeldspesen und Zustellgebühren für alle Sendungen gehen zu Lasten des Empfängers

5. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferüberschreitungen von Vorlieferanten, Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemängel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportbeschaffung, Verkehrsstörungen und Verfügungen von hoher Hand befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung der Lieferung.

6. Zahlungen
Innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum 2 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen netto. Bei Vorauskasse und Bankeinzug 4 % Skonto. Bei Nachnahmen 3 % Skonto. Bei verspäteter Bezahlung des Kaufpreis werden unter Vorbehalt und der Geltendmachung weitere Rechte Zinsen in Höhe der rechtlichen Banksätze berechnet. Bei Zahlungsverzug werden alle offenen Rechnungen sofort fällig.

7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreis unser Eigentum. Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren hat der Käufer unverzüglich zu melden. Verfügung außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs wird zum Beispiel Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und ähnliches mehr, sind nicht zulässig.

8. Gewährleistung
Beanstandungen der Beschaffenheit oder der Menge der gelieferten Waren sind innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware unter Beifügung eines Musters zu erheben. ergründete Mängelrügen werden wir nach unserer Wahl durch Preisnachlass, Umtausch oder Rücknahme der Ware entsprechen. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Auch für Schäden, die etwa durch Weiterverarbeitung mängelbehafteter Ware entsprechen, kommen wir nicht auf. Beanstandete Ware kann nur mit Einverständnis zurück gesandt werden. Warenrücksendungen ohne rechtfertigen Grund nach dem Gesetz oder nach unseren TERMS werden nicht angenommen. Produktverbesserungen, beziehungsweise Änderungen behalten wir uns vor.

9. Warenzeichen und Markennamen
Unsere Warenzeichen und unseren Erzeugnisse zugeordneten Markennamen dürfen nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung verwendet werden. Dies gilt auch dann wenn mit einem Warenzeichen oder Markennamen gekennzeichnete Produkte unseres Hauses weiterverarbeitet oder anderen Produkten als Zusätze beigemengt werden.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Wien bzw. für Deutschland Gilching vereinbart.

11. Teilwirksamkeit
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.